Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt. Der Vorteil ist, das die Asche anschließend in eine Urne gefüllt wird und eine Vielzahl von Bestattungsarten möglich sind. Bestattungsarten wie bei der Feuerbestattung, kann die Urne auf dem Friedhof, im Wurzelbereich eines Baumes oder im Meer bestattet werden.
Des Weiteren gibt es außerhalb Deutschlands viele weitere Möglichkeiten wie das verstreuen der Asche in der Luft, und ist in Deutschland durch den Friedhofszwang nicht möglich oder erlaubt.
Bei einer anonymen Feuerbestattung wird das Grab nicht gekennzeichnet und Angehörige dürfen in der Regel bei der Beisetzung nicht dabei sein.
Generell werden Feuerbestattungen durchgeführt wenn Angehörige bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war.
Um zu vermeiden, das Zweifel an den letzten Willen des Verstorbenen gehegt wird, empfiehlt es sich, das zu Lebzeiten eine Verfügung oder Bestattungsverfügung verfasst ist, die den Wunsch nach einer Feuerbestattung bestätigt.
Für diese Verfügung wird kein Notar benötigt, eine Unterschrift des Verfassenden sowie ein Der Aufbewahrungsort der Verfügung sollte an einem Ort hinterlegt sein damit es schnell gefunden werden kann.
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